Pflegestufenhilfeverein


Wer zum Pflegefall wird, hat den gesetzlich verbrieften Anspruch auf einen Pflegegrad. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass nach der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) die Gewährung eines Pflegegrades verweigert wird. Der Pflegegraden e. V. unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflegestufe.